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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

WESIMA Engineering

Geschäftsführer: Martin Silbernagl

Steuernummer: 171/274/50579

Umsatzsteuer-ID: DE454398411

Stand: 01.10.2025

 

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen WESIMA Engineering und ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, WESIMA Engineering stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Vertragsschluss

 

Angebote von WESIMA Engineering sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.

§3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich WESIMA Engineering das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§5 Stornierung und Terminverschiebung von kostenpflichtigen Terminen

 

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späteren Stornierungen wird das volle Entgelt fällig. Eine einmalige kostenfreie Verschiebung des Termins ist bis 12 Stunden vor dem ursprünglich vereinbarten Termin möglich.

§6 Haftung

 

WESIMA Engineering haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet WESIMA Engineering nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§7 Gewährleistung

1. Geräte (Hardware):
Für alle gelieferten Geräte gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab Übergabe (§§ 433 ff. BGB).
Hersteller-Garantien bleiben hiervon unberührt.
Die Gewährleistung umfasst Mängel an der gelieferten Hardware, nicht jedoch Schäden durch unsachgemäße Nutzung, äußere Einflüsse oder Eingriffe Dritter.

2. Planungs- und Programmierleistungen:
Für die erbrachten Planungs-, Integrations- und Programmierleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung nach Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) für 5 Jahre ab Abnahme.
Die Gewährleistung umfasst die Funktionsfähigkeit der programmierten Steuerungen und die normgerechte Ausführung der Planung.
Nicht umfasst sind Änderungen der Nutzeranforderungen nach Abnahme oder Anpassungen aufgrund späterer Systemerweiterungen.

3. Haftung für Software und Updates:
Software und Programmierung gelten als Werkleistung. Für Fehler, die die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen, leisten wir Nacherfüllung.
Die Haftung für Sicherheitsupdates und Kompatibilität mit Drittanbieter-Apps richtet sich nach den jeweiligen Herstellerbedingungen.

§8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

WESIMA Engineering behält sich alle Rechte an den von ihr erstellten Unterlagen, wie z. B. Plänen, Zeichnungen und Berechnungen, vor. Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

§9 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von WESIMA Engineering in 85139 Wettstetten. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, der Sitz von WESIMA Engineering.

§11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

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