WORUM ES GEHT
Was ist ein Energieaudit?
Ein strukturiertes Verfahren, das den gesamten Energieeinsatz eines Unternehmens erfasst, bewertet und in konkrete Maßnahmen übersetzt. Die Norm DIN EN 16247 gibt dafür den verbindlichen Rahmen vor.

Erfassen
Alle relevanten Energieträger und Verbraucher werden aufgenommen — Strom, Wärme, Druckluft, Prozesse, Gebäude, Fuhrpark.

Bewerten
Die Daten werden analysiert und Einsparpotenziale wirtschaftlich bewertet — nach technischer Nutzungsdauer und Amortisation.

Handeln
Sie erhalten einen priorisierten Maßnahmenkatalog: was sich zuerst lohnt, was es kostet und was es bringt — als Entscheidungsgrundlage.
Das Ergebnis ist ein Bericht — keine Verpflichtung.
Am Ende steht ein nachvollziehbarer Auditbericht mit konkreten Empfehlungen. Was Sie davon umsetzen, mit wem und wann, entscheiden allein Sie.
FÜR WEN
Pflicht für die einen, Chance für die anderen.
Ein Energieaudit lohnt sich aus zwei ganz unterschiedlichen Gründen. Welcher Fall auf Sie zutrifft, klären wir im Erstgespräch.
DIE HÄUFIGERE SITUATION
Kleine & mittlere Unternehmen (KMU)
Sie sind nicht gesetzlich verpflichtet — aber genau deshalb interessant: Ein freiwilliges Audit deckt Einsparungen auf und ist über die BAFA förderfähig. Typisch für Betriebe mit 30.000–500.000 € Energiekosten im Jahr.
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Steigende Energiekosten, unklar wo der Hebel sitzt
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Förderfähig — der Staat trägt einen Teil der Auditkosten
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Keine Pflicht, kein Zeitdruck, voller Nutzen
DIE GESETZLICHE SITUATION
Nicht-KMU mit Audit-Pflicht
Größere Unternehmen sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen — sofern kein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS besteht.
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Wiederkehrende Pflicht alle vier Jahre
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Nachweis gegenüber dem BAFA erforderlich
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Befreiung möglich über ISO 50001 / EMAS
Bin ich audit-pflichtig? Die Einstufung als Nicht-KMU
1
Mehr als 250 Mitarbeitende → audit-pflichtig (Nicht-KMU), unabhängig von den Finanzkennzahlen.
2
Bis 250 Mitarbeitende → nur dann audit-pflichtig, wenn der Jahresumsatz über 50 Mio. € und die Jahresbilanzsumme über 43 Mio. € liegt. Beide Werte müssen überschritten sein.
3
Bei verbundenen oder Partnerunternehmen werden die Werte zusammengerechnet — dadurch können auch kleinere Gesellschaften in die Pflicht fallen.
Maßgeblich ist das aktualisierte BAFA-Merkblatt (Stand Juli 2025). Die genaue Einstufung ist im Einzelfall komplex — wir prüfen sie mit Ihnen gemeinsam. Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung.
DER ABLAUF
In fünf Schritten zum Auditbericht
1
Erstgespräch
Kostenfrei klären, ob und wie ein Audit für Sie sinnvoll ist
2
Datenaufnahme
Verbrauchsdaten, Zähler und Anlagen werden gesichtet.
3
Vor-Ort-Begehung
Aufnahme der Energieflüsse direkt im Betrieb.
4
Analyse
Bewertung der Potenziale nach Wirtschaftlichkeit.
5
Bericht
Priorisierter Maßnahmenkatalog als Entscheidungsgrundlage.

Ein Audit, das Ihnen gehört — nicht uns.
Der Auditbericht ist ergebnisoffen. Wir empfehlen Maßnahmen nach Ihrem Nutzen, nicht nach unserem Auftragsbuch. Ob Sie eine Maßnahme mit uns, mit einem anderen Partner oder gar nicht umsetzen, hat keinen Einfluss auf das Ergebnis. Diese Trennung ist uns wichtig — und sie ist die Grundlage für belastbare Entscheidungen.
